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Behandeln Sie Patienten aufgrund einer Hämostasestörung dauerhaft? Dann sind Sie als hämophiliebehandelnde ärztliche Person nach §14 TFG zur Meldung nach §§21/21a TFG ans Deutsche Hämophilieregister (DHR) verpflichtet und registrieren sich bitte mit unten stehendem Formular.
Im Gegensatz dazu übermitteln Einrichtungen der Krankenversorgung, die behandlungsbedürftige Hämophiliepatienten nur zeitlich begrenzt im Rahmen eines stationären oder ambulanten Aufenthalts behandeln, der hämophiliebehandelnden ärztlichen Person des Patienten alle Angaben über den Anlass und Art der Behandlung mit Blutprodukten und Plasmaproteinen (gemäß §14 Abs. 3a TFG).
Zur Registrierung am DHR als hämophiliebehandelnde ärztliche Person füllen Sie bitte folgendes
Formular aus.
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Der Zugang zum DHR ist nur registrierten Personen vorbehalten.
Meldung zu Gewinnung, Herstellung, Import, Export sowie Verbrauch und Verfall nach § 21 TFG unter
www.tfg.pei.de
Umfassende Informationen zum DHR finden Sie auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts.
Das DHR 2.0 ist eine Applikation der
Adjumed Services AG und ihrer
Tochtergesellschaften (
adjumed.com).